Das Halten von Kleintieren in angemessener Anzahl ist in Port-o-Prenz zulässig, soweit es nicht zu Beeinträchtigungen von Dritten kommt. Die Haltung von Kampfhunden im Sinne der Verordnung des Landes Berlin ist verboten. Andere Tiere dürfen mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gehalten werden.